319.000,00 €
- Immobilien Nr.: HP-2024-413
- Typ: Wohnung
- Zimmer: 3
- Wohnfläche: 75 m²
- Grundfläche: 3 m²
- Baujahr: 2025
- Preis: 319.000,00 €
Beschreibung
Zentrale Neubau-Erdgeschosswohnung in Esens
Diese exklusive Neubau-Erdgeschosswohnung bietet modernes Wohnen in ruhiger und familienfreundlicher Siedlungslage. Die Wohnung ist barrierefrei gestaltet und eignet sich daher ideal für Menschen, die Wert auf Komfort und Zugänglichkeit legen. Sie überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung und hochwertige Ausstattung, die das Wohnen zu einem echten Genuss machen.
Der Neubau wird von renommierten Fachfirmen aus der Umgebung ausgeführt. Sie können sich gerne über die Qualität der beteiligten Firmen ein Bild bei bereits bestehenden Neubauprojekten verschaffen.
Die Raumaufteilung dieser barrierefreien Erdgeschosswohnung besticht durch einen großzügigen und lichtdurchfluteten Wohn- und Essbereich, der dank großer Fensterflächen viel Tageslicht erhält und ausreichend Platz für gesellige Zusammenkünfte bietet. Das geräumige Schlafzimmer schafft eine angenehme Rückzugsmöglichkeit mit viel Raum für individuelle Gestaltung. Ein zusätzliches Zimmer kann flexibel als Gästezimmer oder Büro genutzt werden, was besonders für Homeoffice oder Besuch ideal ist. Das stilvoll ausgestattete, barrierefreie Badezimmer überzeugt mit einer bodentiefen Dusche und hohem Komfort. Ein praktischer Abstellraum bietet zudem genügend Platz für Haushaltsgegenstände und Vorräte.
Ein Highlight dieser Wohnung ist der großzügige, eigene Garten mit einer nach Südwesten ausgerichteten Terrasse. Hier können Sie sonnige Stunden im Freien genießen, sei es beim Frühstück am Morgen oder beim Grillen mit Freunden am Abend. Die Ausrichtung sorgt für optimale Lichtverhältnisse bis in die späten Nachmittagsstunden.
Ausstattung
– hohe Dämmung der Gebäudehülle
– qualitativ hochwertige Luftwärmepumpe
– dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
– Anthrazite Kunstofffenster mit 3-Fach-Isolierverglasung
– elektrische Außenrolläden
– Fußbodenheizung mit einzelnen Raumthermostaten
– gemeinschaftliche Photovoltaikanlage
– barrierefreies Wohnen
– zwei Schlafzimmer
– Innenausstattung nach ihren eigenen Vorstellung
– Eigener Gartenanteil mit Außenabstellraum
Eine detaillierte Baubeschreibung lassen wir Ihnen gerne auf Wunsch zukommen.
Haben Sie noch einen individuellen Wunsch, der ihre Wohnung perfekt machen soll? Sprechen Sie uns gerne an!
Die Visualisierungen können von der Planung abweichen.
Lage
Die Immobilie befindet sich in einer ruhigen Bestandssiedlung in der charmanten Kleinstadt Esens. Die Lage zeichnet sich durch eine entspannte Atmosphäre und wenig Durchgangsverkehr aus, ideal für Ruhesuchende oder Naturliebhaber. Esens liegt nur wenige Kilometer von der Nordseeküste entfernt und bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten, darunter Spaziergänge und Fahrradtouren in der umliegenden Natur.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Kindergärten sowie Ärzte und Apotheken sind in der nahen Umgebung gut erreichbar. Das historische Stadtzentrum von Esens mit seinen gemütlichen Cafés und Restaurants ist ebenfalls nur wenige Minuten entfernt. Die gute Anbindung an das Verkehrsnetz ermöglicht zudem schnelle Verbindungen in die umliegenden Städte und Regionen.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.