95.000,00 €
- Immobilien Nr.: HP-2025-443
- Typ: Einfamilienhaus
- Zimmer: 3
- Wohnfläche: 80 m²
- Grundfläche: 720 m²
- Baujahr: 1960
- Preis: 95.000,00 €
Beschreibung
Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit Potenzial in ruhiger Lage von Großheide
Dieses Einfamilienhaus aus dem Jahr 1960 bietet auf ca. 80 m² Wohnfläche und einem 720 m² großen Grundstück vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Einige Modernisierungsmaßnahmen wurden bereits durchgeführt, darunter die Hohlraumdämmung (2009), die Erneuerung der Gasheizung samt Schornsteinanpassung (2008) sowie die Sanierung der Hauskläranlage (2007). Zudem wurden der Sicherungskasten mit FI-Schalter (2014) und Teile der Grundleitung im Außenbereich (2016) erneuert.
Die Immobilie verfügt über teilweise erneuerte Kunststofffenster mit zweifacher Verglasung und Außenjalousien. Das Grundstück wurde 2016 mit einer Drainage versehen und mit Rasengittersteinen sowie Pflasterarbeiten bis 3,5 Tonnen belastbar gestaltet. Im Innenbereich sind insbesondere die Böden sanierungsbedürftig – teilweise sind noch alte Holzböden im Erdgeschoss vorhanden.
Ein besonderes Merkmal ist die Lage des Hauses. Zudem ist im Grundbuch ein Überwegungsrecht für die Zuwegung eingetragen.
Dieses Objekt bietet eine ideale Basis für eine umfassende Sanierung und kann mit handwerklichem Geschick zu einem individuellen Zuhause werden.
Ausstattung
Lage
Das Objekt befindet sich in der Gemeinde Großheide, im Ortsteil Ostermoordorf, einer ländlich geprägten und ruhigen Wohnlage. Großheide bietet eine gute Infrastruktur mit allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs, darunter Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte und gastronomische Angebote. Die Umgebung ist geprägt von weitläufigen Grünflächen und einer naturnahen Atmosphäre, ideal für Erholung und Freizeitaktivitäten.
Die Städte Aurich und Norden sind in nur ca. 20 Minuten mit dem Auto erreichbar und bieten weitere Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Angebote sowie eine gute Anbindung an die Küstenregion. Die Nordsee mit ihren Stränden und touristischen Attraktionen liegt ebenfalls in angenehmer Entfernung und lädt zu Ausflügen ein.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.