110.000,00 €

  • Immobilien Nr.: HP-2026-649
  • Typ:
  • Zimmer: 5
  • Wohnfläche: 90 m²
  • Grundfläche: 448 m²
  • Baujahr: 1934
  • Preis: 110.000,00 €

Beschreibung

Renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus in ruhiger Lage in Rechtsupweg

Das im Jahr 1934 errichtete Einfamilienhaus bietet auf einem ca. 448 m² großen Grundstück eine solide Grundlage für Käufer mit Ideen und handwerklichem Gestaltungswillen. Auf zwei Wohnebenen stehen verschiedene Räume und Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Immobilie bietet die Chance, durch umfassende Modernisierungsmaßnahmen ein individuelles Zuhause ganz nach den eigenen Vorstellungen zu entwickeln.

Das Wohnhaus befindet sich in einem deutlich renovierungs- und modernisierungsbedürftigen Zustand. Für die zukünftige Nutzung ist mit einem entsprechend umfangreichen Sanierungsaufwand zu rechnen. Gleichzeitig bietet die Immobilie dadurch die Möglichkeit, die vorhandene Raumaufteilung und Ausstattung umfassend an die eigenen Wünsche und heutigen Wohnansprüche anzupassen.

Im Erdgeschoss stehen neben der Küche und einem Badezimmer ein separates Gäste-WC, ein weiteres Zimmer sowie ein großzügiges Wohnzimmer zur Verfügung. Ergänzt wird das Raumangebot durch mehrere Abstell- und Nebenräume, die zusätzlichen Stauraum und flexible Nutzungsmöglichkeiten bieten.

Das Obergeschoss verfügt über zwei weitere Zimmer, die je nach Bedarf beispielsweise als Schlaf-, Kinder-, Gäste- oder Arbeitszimmer genutzt werden können. Die vorhandene Raumstruktur bietet damit eine gute Grundlage für eine individuelle Neugestaltung des Hauses.

Ein zusätzlicher Sommergarten erweitert den Wohnbereich und bietet einen geschützten Platz für entspannte Stunden im Freien. Auf dem Grundstück befindet sich außerdem eine Garage, die eine praktische Unterstellmöglichkeit für ein Fahrzeug sowie zusätzlichen Stauraum bietet.

Ausstattung

– Einfamilienhaus aus dem Jahr 1934
– Wohnfläche auf zwei Etagen mit mehreren individuell nutzbaren Räumen
– Massive Bauweise mit roter Klinkerfassade
– Großzügiger Sommergarten mit Blick in den Garten und die umliegende Landschaft
– Ausgebautes Dachgeschoss mit zusätzlichem Wohn-/Nutzbereich
– Mehrere Schlaf-, Wohn- und Nebenräume mit flexiblen Nutzungsmöglichkeiten
– Zwei Badezimmer bzw. Sanitärräume vorhanden
– Bestehende Küche mit separatem Küchenbereich
– Garage mit zusätzlicher Stell- und Lagerfläche
– Pflegeleichter Gartenbereich
– Gepflasterte Zuwegung und Stellflächen am Haus
– barrierefreier Zugang (Eingangstür)
– Grundstück mit ländlichem Umfeld und Blick auf die angrenzenden Grün- und Wiesenflächen

Lage

Das Objekt befindet sich in ruhiger Wohnlage von Rechtsupweg, einer Gemeinde in der Samtgemeinde Brookmerland im Landkreis Aurich. Die Umgebung ist durch eine überwiegend ländlich geprägte Bebauung und viel Grün gekennzeichnet und bietet eine angenehme Wohnatmosphäre abseits des städtischen Trubels.

Rechtsupweg überzeugt insbesondere durch seine naturnahe Umgebung und die Nähe zu den umliegenden Gemeinden. Einkaufsmöglichkeiten, Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Schulen, Kindergärten und weitere Angebote sind in den umliegenden Orten gut erreichbar.

Durch die gute Anbindung an das regionale Straßennetz lassen sich auch die umliegenden Städte und Gemeinden bequem erreichen. Insbesondere die Stadt Aurich sowie die Küstenregion sind mit dem Auto gut erreichbar.

Die Kombination aus großzügigem Grundstück, ruhiger Wohnlage und der ländlich geprägten Umgebung macht den Standort insbesondere für Käufer interessant, die Wert auf ein Leben mit viel Freiraum und einer angenehmen Wohnatmosphäre legen.

ar.

Sonstiges

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.