299.000,00 €
- Immobilien Nr.: HP-2024-451
- Typ: Doppelhaushälfte
- Zimmer: 3
- Wohnfläche: 104 m²
- Grundfläche: 467 m²
- Baujahr: 2025
- Preis: 299.000,00 €
Beschreibung
Neubau-Bungalowhälfte in Aurich-Schirum
In ruhiger und ländlicher Umgebung des Auricher Ortsteils Schirum entsteht dieses moderne Doppelhaus in massiver Bauweise mit Walmdach. Die Bauarbeiten beginnen im Herbst 2025, die Fertigstellung ist für Sommer 2026 geplant. Auf dem großzügigen Grundstück von ca. 467 m² befindet sich ausschließlich dieses Doppelhaus, wodurch ein angenehmes Wohnumfeld mit ausreichend Privatsphäre geschaffen wird.
Jede Haushälfte bietet eine Wohnfläche von ca. 103 m² und überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung sowie eine moderne Ausstattung. Der offene Wohn- und Essbereich mit angrenzender Küche bildet das Herzstück des Hauses und lädt zum Verweilen ein. Große Fensterfronten sorgen für eine helle und freundliche Atmosphäre. Ergänzt wird das Raumangebot durch ein Schlafzimmer, ein weiteres Zimmer – ideal als Arbeits-, Kinder- oder Gästezimmer –, ein modernes Badezimmer sowie einen praktischen Abstellraum. Der großzügige Garten mit Terrasse erweitert den Wohnbereich ins Freie und bietet viel Platz zum Entspannen.
Für eine nachhaltige und energieeffiziente Beheizung sorgt eine moderne Luftwärmepumpe. Hochwertige Baumaterialien und die solide Massivbauweise garantieren Langlebigkeit und ein angenehmes Wohnklima.
Da sich das Bauvorhaben bereits in der Umsetzung befindet, sind Änderungen am Grundriss nicht mehr möglich. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, Ihrem neuen Zuhause eine persönliche Note zu verleihen: Fliesen, Fußbodenbeläge und Innentüren können Sie nach Ihren individuellen Vorstellungen auswählen.
Ausstattung
Highlights der Immobilie
• Massive Bauweise mit hochwertiger Verarbeitung
• Energieeffiziente Luftwärmepumpe für eine moderne und wirtschaftliche Beheizung
• Durchdachte Raumaufteilung mit offenem Wohn- und Essbereich
• Zwei Schlafzimmer mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten
• Praktischer Abstellraum für zusätzlichen Stauraum
• Hochwertige und langlebige Materialien für zeitgemäßen Wohnkomfort
• Attraktives Walmdach mit ansprechender Architektur
• Großzügige Fensterflächen für helle, lichtdurchflutete Räume
• Eigene Terrasse zum Entspannen und Verweilen
• Großzügiger Garten mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten
• 467 m² Grundstück mit ausreichend Platz im Außenbereich
• Parkmöglichkeiten direkt am Objekt
• Ruhige Wohnlage in Aurich-Schirum
• Gute Anbindung an Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote und die örtliche Infrastruktur
Lage
Die entstehende Doppelhaushälfte befindet sich im idyllischen Ortsteil Schirum der Stadt Aurich und bietet eine ideale Kombination aus ländlicher Ruhe und guter Anbindung an die städtische Infrastruktur. Aurich, als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum Ostfrieslands, verfügt über zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Supermärkte und ein vielseitiges Einzelhandelsangebot.
Auch kulturell und freizeitmäßig hat die Stadt viel zu bieten. Historische Sehenswürdigkeiten wie die Stiftsmühle oder das Historische Museum laden zu spannenden Entdeckungen ein, während das Freizeit- und Erlebnisbad De Baalje sowie der Badesee Tannenhausen ideale Orte zur Erholung und sportlichen Betätigung bieten. Zudem locken weitläufige Rad- und Wanderwege entlang des Ems-Jade-Kanals Naturliebhaber an.
Schirum ist durch die Bundesstraße B72 hervorragend an das Stadtzentrum angebunden. Auch der öffentliche Nahverkehr sorgt für eine gute Erreichbarkeit. Bildungseinrichtungen, Kindergärten und eine umfassende medizinische Versorgung runden das Angebot ab.
Mit seiner naturnahen und dennoch gut vernetzten Lage ist Aurich-Schirum ein attraktiver Wohnort für Familien, Paare und Berufstätige, die Wert auf eine hohe Lebensqualität legen.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.



