259.000,00 €

  • Immobilien Nr.: HP-2026-643
  • Typ:
  • Zimmer: 22
  • Wohnfläche: 200 m²
  • Grundfläche: 1.221 m²
  • Baujahr: 1914
  • Preis: 259.000,00 €

Beschreibung

Großzügiges Wohnhaus auf einem über 1.200m² Grundstück – ideal für Modernisierer & Investoren

Dieses abrissfällige Wohnhaus aus dem Jahr 1914 bietet auf einem ca. 1.221 m² großen Grundstück eine interessante Kombination aus bestehender Wohnsubstanz und langfristigem Entwicklungspotenzial. Mit einer Wohnfläche von ca. 200 m², insgesamt zwei Badezimmern, einem Balkon, einer Terrasse sowie einem vorhandenen Kriechkeller verfügt die Immobilie über ein großzügiges Raumangebot und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.

Das Gebäude ist stark von Feuchtigkeit betroffen und weist entsprechend einen erheblichen Sanierungs- bzw. Instandsetzungsbedarf auf.Der bauliche Zustand ist bei einer möglichen Nutzung oder Weiterentwicklung der Immobilie entsprechend zu berücksichtigen.

Das Gebäude wurde in massiver Bauweise errichtet und verfügt über eine Ziegelfassade. Die Beheizung erfolgt über eine Gasheizung aus dem Jahr 2013. Ergänzend sorgt ein vorhandener Kamin für eine zusätzliche Möglichkeit der Beheizung. Zur Immobilie gehört außerdem eine freistehende Garage.

Das großzügige Grundstück stellt neben der bestehenden Wohnimmobilie einen besonderen Bestandteil des Angebots dar. Gerade für Käufer mit einem langfristigen Anlage- und Entwicklungshorizont eröffnet die Grundstücksgröße interessante Perspektiven.

Besonders hervorzuheben ist, dass für das Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt. Damit bietet das Objekt neben der bestehenden Wohnsubstanz insbesondere auch für Projektentwickler, Kapitalanleger und Investoren interessante Perspektiven. Der vorhandene bauliche Zustand sowie die starke Feuchtigkeitsbelastung sollten bei einer Kaufentscheidung und der weiteren Planung ausdrücklich berücksichtigt werden.

Ausstattung

Bebauungsplan Nr. 126/1
Reines Wohngebiet (WR) – wohnbauliche Nutzung vorgesehen
Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
Geschossflächenzahl (GFZ): 0,6
Bis zu 2 Vollgeschosse zulässig
Abweichende Bauweise (a) mit einer maximalen Gebäudelänge von 18 m
Interessante Entwicklungsperspektive für Investoren und Projektentwickler durch die vorhandenen planungsrechtlichen Vorgaben

Lage

Die Immobilie befindet sich in zentraler Lage von Aurich, im Bereich der Innenstadt. Besonders hervorzuheben ist die Nähe zum Auricher Stadtzentrum: Der Marktplatz mit der Fußgängerzone und den dort ansässigen Geschäften, Cafés und gastronomischen Angeboten ist in kurzer Entfernung erreichbar.

Auch der zentrale Busbahnhof (ZOB) befindet sich nur rund 600 Meter entfernt und bietet eine gute Anbindung innerhalb Aurichs sowie in das regionale Umfeld.

Im näheren Umfeld befinden sich verschiedene Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem Einkaufsmöglichkeiten, eine Apotheke, gastronomische Angebote sowie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Auch das Jugend- und Familienzentrum befindet sich direkt an der Jahnstraße.

Die zentrale Lage verbindet damit kurze Wege in die Auricher Innenstadt mit einer gewachsenen Wohnumgebung. Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Einrichtungen und das innerstädtische Angebot sind von hier aus gut erreichbar.

Sonstiges

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.