Empfohlen
189.000,00 €
- Immobilien Nr.: HP-2025-488
- Typ: Wohnung
- Zimmer: 2
- Wohnfläche: 60 m²
- Baujahr: 1965
- Preis: 189.000,00 €
Beschreibung
Bürgerfelde: Erdgeschosswohnung mit Balkon & ca. 126 m² Garten!
Diese charmante Erdgeschosswohnung in Oldenburg-Bürgerfelde bietet eine seltene Kombination aus zentraler Lage, gemütlichem Wohngefühl und eigenem Garten. Auf ca. 60 m² Wohnfläche erwartet Sie ein durchdachter Grundriss mit einem großzügigen Wohnzimmer, einer separaten Küche, einem Schlafzimmer sowie einem hellen Badezimmer. Der schöne Echtholzfußboden verleiht der Wohnung eine warme Atmosphäre, während der Balkon zusätzlichen Raum zum Entspannen bietet.
Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrparteienhaus aus dem Jahr 1965.
Ein echtes Highlight ist der ca. 126 m² große, komplett eingezäunte Garten, der zum Sondereigentum gehört – ideal für gemütliche Sommerabende, Grillrunden oder als geschütztes Spielparadies. Ein Kellerabteil mit Fahrradrampe rundet das Angebot ab.
Ob zur Eigennutzung oder als solide Kapitalanlage: Diese Wohnung vereint Wohnkomfort und Lagevorteil – mitten in einem der beliebtesten Stadtteile Oldenburgs.
Ausstattung
Lage
Die Wohnung befindet sich im beliebten Oldenburger Stadtteil Bürgerfelde, einer gewachsenen Wohngegend mit hoher Lebensqualität. Hier verbinden sich ruhiges Wohnen und eine hervorragende Infrastruktur auf ideale Weise.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Ärzte, Apotheken sowie Restaurants und Cafés sind in wenigen Minuten erreichbar. Auch Schulen, Kindergärten und Sporteinrichtungen befinden sich in der Nähe. Die Innenstadt von Oldenburg ist sowohl mit dem Fahrrad als auch mit dem Bus oder Auto in kurzer Zeit erreichbar.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut – mehrere Buslinien verkehren in fußläufiger Entfernung. Über die B 401 und die A 28 besteht zudem eine schnelle Verbindung in Richtung Bremen, Wilhelmshaven oder Leer.
Bürgerfelde zählt zu den bevorzugten Wohnlagen Oldenburgs – gepflegt, grün und zugleich zentrumsnah. Hier lässt es sich ruhig wohnen, ohne auf die Annehmlichkeiten des urbanen Lebens verzichten zu müssen.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.