699.000,00 €
- Immobilien Nr.: HP-2023-325
- Typ: Landhaus
- Zimmer: 8
- Wohnfläche: 260 m²
- Grundfläche: 15939 m²
- Baujahr: 1979
- Preis: 699.000,00 €
Beschreibung
Nicht nur für Pferdefreunde – großes Ein- / Zweifamilienhaus in Alleinlage
Willkommen in Ihrem zukünftigen Zuhause! Dieses beeindruckende ebenerdig bewohnbare Zweifamilienhaus in Alleinlage, befindet sich auf einem großzügigen Grundstück von etwa 16.000 Quadratmetern und bietet zahlreiche Möglichkeiten für Familien, Naturliebhaber und Tierfreunde. Mit einer Gesamtwohnfläche von 260 Quadratmetern und zwei unabhängigen Wohnungen im Obergeschoss und Erdgeschoss ist dieses Anwesen perfekt für gemeinsames Wohnen, als Mietobjekt oder für generationsübergreifendes Wohnen.
Das Zweifamilienhaus verfügt über insgesamt 260 Quadratmeter Wohnfläche, die auf zwei separate Wohnungen aufgeteilt sind. Jede Wohnung bietet ausreichend Platz und Privatsphäre für die Bewohner.
Mit einer beeindruckenden Grundstücksgröße von ca. 16.000 Quadratmetern haben Sie hier genügend Raum, um Ihre Ideen und Projekte zu verwirklichen. Das Grundstück bietet reichlich Raum für Gärten, landwirtschaftliche Nutzung, Tierhaltung und mehr.
Das Highlight dieses Anwesens sind die zwei großzügigen Scheunen. Eine Scheune misst 15×20 Meter, die andere 8×10 Meter. Diese bieten vielseitige Nutzungsmöglichkeiten, sei es für Nutztierhaltung, Lagerung, Werkstatt oder andere kreative Ideen.
Dieses Zweifamilienhaus mit den großzügigen Scheunen und dem weitläufigen Grundstück bietet eine einzigartige Gelegenheit, Ihre Wohnträume und kreativen Projekte zu verwirklichen. Nutzen Sie die Möglichkeit, in einer ländlichen Umgebung zu leben und dennoch die Annehmlichkeiten eines Zweifamilienhauses in dieser Größe zu genießen.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder eine Besichtigung zu vereinbaren. Diese Immobilie hat das Potenzial, Ihre Vorstellungen von einem idyllischen Landleben zu erfüllen!
Ausstattung
Der Kaufpreis enthält folgende Ausstattung:
– ruhige Alleinlage
– gute Anbindung
– Viele Sanierungen schon durchgeführt
– Auf dem Haupthaus ist in Südausrichtung Platz für eine 11,7 KW Photovoltaikanlage , Angebot dafür liegt vor
– eine große Scheune ca. 15m x 20m, vielseitig nutzbar
– eine kleinere Scheune ca. 8m x 10m
– Einstellplätze für Pferde / Nutztiere
– eigene Zimmer für bis zu vier Kinder
– Zwei Garagen
– großzügig geschnittene , lichtdurchflutete Räume
– zwei Einbauküchen
– nutzbar als zwei Wohneinheiten
– ebenerdiges Wohnen
– Bad im Obergeschoss mit Dusche, Wanne und WC
– gemütliche Südwest-Terrasse mit Terrassenüberdachung
– großzügiges Grundstück von ca. 16.000 qm Grundstücksfläche
– Möglicher Bauplatz
– Hauswirtschaftsraum
– Kläranlage für 8 Personen mit Drei Kammer System, gültig bis 2034
– massive Holztreppe zum Obergeschoss
– Erweiterungsbau im Jahr 1991
– Betonierte Mistplatte
Lage
Fahne-Westerende Kirchloog ist eine wunderschöne ländliche Gemeinde in Ostfriesland, Deutschland. Diese malerische Ortschaft zeichnet sich durch ihren Charme und ihre natürliche Schönheit aus.Die Region ist bekannt für ihre reizvolle Natur, einschließlich Moorgebieten, Wäldern und Flüssen. Hier können Sie ausgedehnte Spaziergänge oder Fahrradtouren unternehmen und die Schönheit der Landschaft genießen. Die Landwirtschaft hat in Fahne eine lange Tradition, und viele Bauernhöfe sind in der Umgebung zu finden. Dies spiegelt sich in der Lebensweise der Gemeinde wider und verleiht ihr einen authentischen ländlichen Charakter. Obwohl Fahne eher ländlich ist, sind die Städte Emden und Aurich nicht weit entfernt und bieten eine breite Palette von Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und anderen Annehmlichkeiten.Ihlow ist ein Ort, an dem Sie dem hektischen Stadtleben entfliehen und die Ruhe und Schönheit der Natur erleben können. Es ist der perfekte Ort, um sich inmitten der ostfriesischen Landschaft zu entspannen und die Natur in vollen Zügen zu genießen.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.