359.000,00 €

  • Immobilien Nr.: HP-2024-458
  • Typ:
  • Zimmer: 5
  • Wohnfläche: 153 m²
  • Grundfläche: 748 m²
  • Baujahr: 2003
  • Preis: 359.000,00 €

Beschreibung

Charmantes Fehnhaus mit Blick ins Grüne

Dieses stilvolle Fehnhaus aus dem Jahr 2003 vereint ländliche Idylle mit moderner Wohnqualität. Auf einer Wohnfläche von ca. 150 m² bietet es ein großzügiges Raumangebot mit durchdachter Aufteilung, lichtdurchfluteten Räumen und einer ruhigen Lage mit herrlichem Blick ins Grüne – perfekt für Familien oder Paare mit Platzbedarf.

Beim Betreten des Hauses gelangen Sie zunächst in einen einladenden Flur, der Sie zentral in alle Räume des Erdgeschosses führt. Das Wohnzimmer besticht durch viele Fensterflächen, die für ein helles und freundliches Ambiente sorgen.
Die Küche ist als separater Raum gestaltet und mit einer hochwertigen Einbauküche ausgestattet. Sie bietet ausreichend Platz für einen gemütlichen Essbereich und verfügt ebenfalls über einen Zugang zum Garten.
Ein weiteres Zimmer im Erdgeschoss kann flexibel als Büro oder Schlafzimmer genutzt werden. Abgerundet wird das Erdgeschoss durch ein stilvolles Vollbad mit Dusche sowie einen Hauswirtschaftsraum mit direktem Ausgang in den Garten – ideal für den Alltag und zusätzliche Funktionalität.
Im Obergeschoss erwarten Sie drei gut geschnittene Schlafzimmer, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bieten – ob als Kinder-, Gäste- oder Arbeitszimmer.
Ein weiteres großzügiges Vollbad mit Dusche und Badewanne sorgt für hohen Wohnkomfort. Außerdem befinden sich im Dachgeschoss ein Heizungsraum sowie ein Flur mit Zugang zum Dachboden, der zusätzlichen Stauraum bietet.

Das gepflegte Grundstück lädt mit einer überdachten Terrasse zum Verweilen ein – der perfekte Ort für entspannte Stunden im Freien mit freiem Blick ins Grüne.
Ein Carport mit Satteldach bietet einen geschützten Stellplatz für Ihr Fahrzeug und verfügt zusätzlich über einen integrierten Geräteraum zur praktischen Unterbringung von Gartengeräten, Fahrrädern oder Werkzeug.

Ausstattung

Baujahr: 2003
Wohnfläche: ca. 150 m²
Massive Bauweise im klassischen Fehnhausstil
Gepflegter Zustand
Einbauküchen mit erneuerten Geräten
Ruhige, naturnahe Lage mit Blick ins Grüne
Überdachte Terrasse
Carport mit Satteldach und integriertem Geräteraum
Zusätzlicher Dachboden mit Zugang über den Flur

Lage

Das Fehnhaus befindet sich in einer ruhigen Straße der Gemeinde Großefehn im Landkreis Aurich, im Herzen von Ostfriesland. Die Region zeichnet sich durch ihre idyllische Landschaft, die zahlreichen Kanäle (Fehne), und eine hohe Lebensqualität in naturnaher Umgebung aus.
Großefehn bietet die perfekte Kombination aus ländlicher Ruhe und guter Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker, Ärzte, Apotheken, Kindergärten und Schulen sind in wenigen Minuten erreichbar. Auch gastronomische Angebote sowie Freizeit- und Sportmöglichkeiten wie Reitvereine, Sportplätze oder Rad- und Wanderwege entlang der Kanäle und durch die Moorlandschaft machen die Gemeinde besonders attraktiv.
Die Verkehrsanbindung ist ebenfalls gut: Über die Bundesstraße B72 erreichen Sie schnell die umliegenden Städte wie Aurich (ca. 15 Min.) oder Wiesmoor. Die Nordseeküste und beliebte Ausflugsziele wie Greetsiel oder Norddeich sind in rund 45 Autominuten erreichbar – ideal für Tagesausflüge und Erholung.

Sonstiges

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.