37.000,00 €
- Immobilien Nr.: HP-2025-465
- Typ: Einfamilienhaus
- Grundfläche: 376 m²
- Preis: 37.000,00 €
Beschreibung
376 m² Baugrundstück als Lückenbebauung – provisionsfrei
Dieses vollerschlossene Baugrundstück befindet sich in der Gemeinde Neuschoo, im ruhigen Ortsteil Negenmeerten, eingebettet in eine gepflegte Wohnsiedlung. Es handelt sich um eine klassische Lückenbebauung mit einer Grundstücksgröße von ca. 376 m² – ideal geeignet für den Bau eines kleinen Einfamilienhauses oder Bungalows. Das Grundstück misst ca. 13 Meter in der Breite und ca. 28 Meter in der Länge. Aktuell ist es noch von einer Hecke eingefasst, was für zusätzlichen Sichtschutz sorgt. Der Eigentümer ist bereit, bei Bedarf eine Baulast einzutragen, sodass auch eine Bebauung direkt an der Grundstücksgrenze möglich ist.
Dem Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ebenfalls 0,4 zu entnehmen. Die GRZ 0,4 bedeutet, dass 40 % der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen – bei ca. 376 m² also maximal ca. 150,4 m². Das umfasst die Grundfläche des Hauses sowie mögliche Anbauten wie eine Garage oder eine überdachte Terrasse. Die GFZ 0,4 gibt an, wie viel Geschossfläche insgesamt errichtet werden darf – in diesem Fall ebenfalls maximal ca. 150,4 m². Das bedeutet beispielsweise: ein eingeschossiges Haus mit ca. 150 m² oder alternativ zwei Geschosse mit jeweils ca. 75 m² wären realisierbar, sofern es der Bebauungsplan im Detail zulässt.
Alle erforderlichen Unterlagen liegen bereits vor – das Grundstück bietet somit ideale Voraussetzungen für ein unkompliziertes und gut planbares Bauvorhaben.
Ausstattung
Highlights auf einen Blick:
– Vollerschlossenes Grundstück
– ca. 376 m² Grundstücksfläche
– ca. 13 m Breite × ca. 28 m Länge
– Ruhige Lage in gepflegter Siedlung (Neuschoo / Ortsteil Negenmeerten)
– Klassische Lückenbebauung – sofort bebaubar
– GRZ 0,4 / GFZ 0,4 → ca. 150 m² bebaubare Fläche
– Grenzbebauung möglich (Baulasteintragung durch Eigentümer bei Bedarf)
– Ideal für ein Einfamilienhaus oder einen Bungalow
– Alle Unterlagen liegen vor
– Provisionsfrei für Käufer
Lage
Das Grundstück liegt im idyllischen Ortsteil Negenmeerten der Gemeinde Neuschoo, einer kleinen, ländlich geprägten Gemeinde im Landkreis Wittmund in Ostfriesland. Die Umgebung ist geprägt von Ruhe, Naturverbundenheit und einer freundlichen Nachbarschaft – ideal für Familien, Ruhesuchende oder Menschen, die das Leben im Grünen schätzen. In der direkten Nachbarschaft befinden sich überwiegend Einfamilienhäuser mit gepflegten Gärten, was für ein harmonisches und gewachsenes Wohnumfeld spricht.
Dennoch ist die Anbindung an die umliegenden Ortschaften gut: In wenigen Fahrminuten erreicht man die nächstgelegenen Städte wie Esens, Wittmund oder Aurich, wo sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs zur Verfügung stehen – darunter Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte und Freizeitangebote. Auch die ostfriesische Nordseeküste mit ihren beliebten Badeorten ist nur etwa 20–30 Minuten mit dem Auto entfernt und lädt zu Ausflügen, Radtouren oder Spaziergängen ein.
Die Lage vereint somit das Beste aus zwei Welten: ruhiges, naturnahes Wohnen in einer familienfreundlichen Siedlung und gleichzeitig eine gute Erreichbarkeit der Infrastruktur.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.