114.900,00 €

  • Immobilien Nr.: HP-2025-446
  • Typ:
  • Grundfläche: 619 m²
  • Preis: 114.900,00 €

Beschreibung

Baugrundstück mit exklusiver Planung

Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück mit einer Fläche von ca. 614 m² und bereits genehmigter Planung für ein exklusives Einfamilienhaus im modernen Kubusstil. Das geplante Objekt bietet eine Wohnfläche von ca. 214 m² und vereint modernste Architektur mit hohem Wohnkomfort. Die klare Linienführung und großflächigen Fensterfronten sorgen für ein lichtdurchflutetes und harmonisches Wohnambiente. Besondere Highlights sind eine ca. 40 m² große Doppelgarage sowie eine großzügige Dachterrasse, die speziell für die Installation eines Whirlpools ausgelegt ist. Das moderne Design zeichnet sich durch klare Linien und offene Raumkonzepte aus, während hochwertige Materialien und eine energieeffiziente Bauweise für Nachhaltigkeit und Komfort sorgen. Dieses Angebot richtet sich an Bauherren mit Sinn für moderne Architektur, die den Traum vom stilvollen Wohnen in einem einzigartigen Design verwirklichen möchten. Die genehmigte Planung verkürzt den Weg zum eigenen Zuhause erheblich und ermöglicht eine zügige Umsetzung. Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit und sichern Sie sich dieses exklusive Baugrundstück mit einer einzigartigen Planung! Für weitere Informationen oder eine Besichtigung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Lage

Das Baugrundstück befindet sich am Rande von Kirchdorf in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum. Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sind bequem zu erreichen und bieten eine optimale Nahversorgung. Zudem befindet sich der Ems Jade Kanal direkt vor der Haustür und lädt zu erholsamen Spaziergängen und Freizeitaktivitäten am Wasser ein.

Sonstiges

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.