Empfohlen
69.000,00 €
- Immobilien Nr.: HP-2026-636
- Typ: Einfamilienhaus
- Zimmer: 5
- Wohnfläche: 110 m²
- Grundfläche: 415 m²
- Baujahr: 1926
- Preis: 69.000,00 €
Beschreibung
Ihr Immobilienprojekt nahe der Nordsee – Abrissobjekt im historischen Ortskern von Dornum
Mitten im historischen Ortskern von Dornum und mit Blick auf das Wasserschloss bietet dieses Grundstück eine besondere Ausgangslage für ein Immobilienprojekt. Die zentrale Lage im gewachsenen Ortsbild und die historische Straßenfassade machen das Angebot insbesondere für Investoren und Bauherren interessant, die den Charakter dieses Standortes aufgreifen möchten.
Das um ca. 1926 errichtete Gebäude steht auf einem ca. 415 m² großen Grundstück und verfügt über eine bisherige Wohnfläche von ca. 100 m². Der Bestand ist stark sanierungsbedürftig, derzeit nicht bewohnbar und einsturzgefährdet. Das Objekt wird daher als Abriss- beziehungsweise umfassendes Sanierungsobjekt angeboten.
Eine wesentliche Besonderheit ist die denkmalgeschützte Fassade zur Straßenseite, die erhalten bleiben muss. Ein vollständiger Abriss einschließlich dieser Fassade ist somit nicht vorgesehen. Der mögliche Rückbau der übrigen Gebäudeteile und die künftige bauliche Gestaltung sind mit den zuständigen Bau- und Denkmalschutzbehörden abzustimmen.
Für Käufer mit einem durchdachten Konzept eröffnet sich hier die Chance, historische Bausubstanz mit einer zeitgemäßen Nutzung zu verbinden. Der Blick auf das Wasserschloss und die Lage im Herzen Dornums bilden dafür einen attraktiven Rahmen. Ein Angebot für Interessenten, die den erforderlichen Planungs- und Bauaufwand bewusst annehmen und das Potenzial dieses besonderen Standortes entwickeln möchten.
Lage
Die Immobilie befindet sich mitten im historischen Ortskern von Dornum. Historische Gebäude, kleine Straßen und die Nähe zu den Sehenswürdigkeiten prägen das besondere Umfeld. Das Wasserschloss Dornum und die Beningaburg sind in wenigen Schritten erreichbar und verleihen der Lage ihren unverwechselbaren Charakter.
Auch im Alltag überzeugt der Standort durch kurze Wege: Cafés, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich ebenso in fußläufiger Entfernung wie Kindergärten, Schulen und eine Zahnarztpraxis. Die Apotheke liegt direkt gegenüber. Damit verbindet die Lage das historische Ambiente mit einer guten Versorgung vor Ort.
Die Gemeinde Dornum erstreckt sich bis an die Nordseeküste und liegt im mittleren Küstenabschnitt der ostfriesischen Halbinsel. Von hier aus lassen sich sowohl die westlichen als auch die östlichen Teile der Region gut erkunden. Die Städte Esens, Norden und Aurich sind je nach Ziel in etwa 20 bis 30 Minuten mit dem Auto erreichbar und ergänzen das örtliche Angebot um weitere Einkaufs-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten.
Mit den Küstenorten Dornumersiel und Neßmersiel bietet die Gemeinde zudem vielfältige Möglichkeiten für Erholung und touristische Aktivitäten. Spaziergänge am Deich, Fahrradtouren durch die weite Marschlandschaft und Ausflüge ans Wattenmeer gehören hier zum Freizeitangebot. Von Neßmersiel aus besteht außerdem eine Fährverbindung zur Nordseeinsel Baltrum.
Die Verbindung aus historischem Ortskern, kurzen Versorgungswegen und der Nähe zur Nordsee macht diesen Standort sowohl als Lebensmittelpunkt als auch für die Entwicklung eines passenden Immobilienkonzeptes interessant.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.



