Empfohlen
219.000,00 €
- Immobilien Nr.: HP-2026-654
- Typ: Einfamilienhaus
- Zimmer: 4
- Wohnfläche: 127 m²
- Grundfläche: 897 m²
- Baujahr: 1976
- Preis: 219.000,00 €
Beschreibung
Vermieteter Bungalow in Utarp – 127 m² Wohnfläche auf großzügigem 897 m² Grundstück
Dieser im Jahr 1976 in massiver Bauweise errichtete Bungalow verbindet Wohnen auf einer Ebene mit einem großzügigen Grundstück von 897 m². Rund 127 m² Wohnfläche, eine praktische Raumaufteilung und der eingewachsene Garten machen die Immobilie zu einem ansprechenden Angebot. Das Haus ist derzeit vermietet und bietet damit insbesondere für Kapitalanleger eine interessante Perspektive.
Ein zentraler Flur erschließt die wesentlichen Räume des Hauses. Das großzügige Wohnzimmer bietet viel Platz für einen gemütlichen Wohnbereich und einen schönen Blick ins Grüne. Die Wohnküche mit angrenzender Kochnische bildet einen einladenden Mittelpunkt für den Alltag. Von hier aus ist die Terrasse erreichbar, die den Wohnbereich in den Garten erweitert.
Ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer sowie ein separates Arbeitszimmer ergänzen das Raumangebot. Das Badezimmer verfügt laut Grundriss über eine Badewanne und eine Dusche. Ein zusätzliches WC, eine Speisekammer und ein Abstellraum sorgen für Komfort und praktische Stauflächen.
Der Garten mit Rasenflächen, gewachsenen Gehölzen und bepflanzten Beeten bietet einen schönen Rahmen für erholsame Stunden im Freien. Eine Garage und ein angrenzender Geräteraum ergänzen das Platzangebot für Fahrzeug, Gartengeräte und Zubehör.
Im Laufe der Jahre wurden einzelne Modernisierungen vorgenommen: Die Fenster sind teilweise erneuert worden, und vor circa 25 Jahren wurde das heutige Walmdach nachträglich aufgesetzt. Die Gastherme wurde im Jahr 2026 erneuert.
Mit seiner ebenerdigen Raumaufteilung, dem großzügigen Grundstück und dem bestehenden Mietverhältnis bietet dieser Bungalow eine ansprechende Grundlage für eine langfristige Immobilienanlage.
Ausstattung
Highlights im Überblick
• Bungalow mit Wohnen auf einer Ebene
• Massive Bauweise aus dem Jahr 1976
• Ca. 127 m² Wohnfläche
• Großzügiges Grundstück mit 897 m²
• Geräumiges Wohnzimmer mit Blick ins Grüne
• Wohnküche mit angrenzender Kochnische und Zugang zur Terrasse
• Schlafzimmer, Kinderzimmer und separates Arbeitszimmer
• Badezimmer mit Badewanne und Dusche
• Zusätzliches WC
• Praktische Speisekammer und Abstellraum
• Garten mit gewachsenem Baum- und Strauchbestand
• Garage mit angrenzendem Geräteraum
• Fenster teilweise erneuert
• Walmdach vor circa 15 Jahren nachträglich aufgesetzt
• Gastherme im Jahr 2026 erneuert
• Aktuell vermietet – interessant für Kapitalanleger
Der Bedarfsausweis ist zurzeit in Erstellung.
Lage
Utarp gehört zur Samtgemeinde Holtriem und liegt zentral auf der ostfriesischen Halbinsel, nur wenige Kilometer südlich der Küstenlinie. Diese Lage verbindet ein ländliches Wohnumfeld mit kurzen Wegen zur Nordsee und zu den umliegenden Städten.
Im benachbarten Westerholt, das in gut fünf Autominuten erreichbar ist, stehen vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs zur Verfügung. Utarp selbst bietet eine Grundschule, einen Kindergarten sowie örtliche Handwerksbetriebe und Vereine, die das Dorfleben mitgestalten.
Die Nordseeküste erreichen Sie in circa zehn Autominuten. Ob Spaziergänge am Deich, Ausflüge in die Küstenorte oder eine Fahrradtour durch die weite Landschaft – die Region bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Erholung direkt vor der Haustür.
Auch die umliegenden Städte sind gut erreichbar: Nach Esens benötigen Sie etwa 15 Minuten, nach Norden und Aurich jeweils circa 20 Minuten mit dem Auto. Dort ergänzen weitere Einkaufsangebote, Gastronomie und kulturelle Einrichtungen die regionale Infrastruktur.
Die zentrale Lage macht Utarp zu einem attraktiven Wohnort für alle, die das ländliche Ostfriesland schätzen und zugleich von einer guten Anbindung an Küste und Stadt profitieren möchten.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.



