324.000,00 €

  • Immobilien Nr.: HP-2025-457
  • Typ:
  • Zimmer: 4
  • Wohnfläche: 105 m²
  • Grundfläche: 433 m²
  • Baujahr: 2015
  • Preis: 324.000,00 €

Beschreibung

Vermietetes Einfamilienhaus in Aurich-Walle – Solide Kapitalanlage in gefragter Lage

Dieses gepflegte Einfamilienhaus befindet sich in einer ruhigen Wohnlage von Aurich-Wall und überzeugt durch moderne Ausstattung, praktische Raumaufteilung und einen großzügigen Garten.

Das im Jahr 2015 erbaute Haus bietet auf zwei Etagen rund 105 m² Wohnfläche. Das ca. 433 m² große Grundstück ist pflegeleicht angelegt und bietet neben einer sonnigen Terrasse auch viel Platz zur Erholung im eigenen Garten.

Im Erdgeschoss erwartet Sie ein großzügiger Wohn- und Essbereich mit direktem Zugang zur Terrasse, eine moderne Küche, ein Hauswirtschaftsraum sowie ein Gäste-WC. Im Obergeschoss befinden sich drei gut geschnittene Schlafzimmer und ein modernes Badezimmer.

Ein Carport mit angrenzendem Geräteraum sorgt für zusätzlichen Stauraum und Schutz für Ihr Fahrzeug. Beheizt wird das Haus über eine Gastherme aus dem Jahr 2015.

Das Objekt ist aktuell vermietet und eignet sich sowohl als Kapitalanlage als auch für die Eigennutzung zu einem späteren Zeitpunkt.

Ausstattung

Modernes Einfamilienhaus in ruhiger Wohnlage von Aurich-Walle

– Baujahr 2015, sehr gepflegter Zustand
– Ca. 105 m² Wohnfläche auf zwei Etagen
– Grundstücksgröße ca. 433 m² mit großzügigem Garten
– Carport mit angrenzendem Geräteraum
– Gastherme aus dem Jahr 2015
– Drei Schlafzimmer und ein modernes Bad im Obergeschoss
– Offener Wohn- und Essbereich mit Zugang zur Terrasse
– Separater Hauswirtschaftsraum und Gäste-WC im Erdgeschoss
– Aktuell vermietet – ideal als Kapitalanlage oder zur späteren Eigennutzung

Lage

Dieses Einfamilienhaus liegt in Aurich-Wall, einem besonders ruhigen und familienfreundlichen Ortsteil der lebendigen Kreisstadt Aurich – mitten im Herzen Ostfrieslands. Die Nachbarschaft ist geprägt von gepflegten Einfamilienhäusern, viel Natur und einer angenehmen Wohnatmosphäre – ideal für alle, die eine ruhige Umgebung mit guter Anbindung suchen.

Trotz der idyllischen Lage sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Apotheken bequem in wenigen Minuten mit dem Fahrrad oder Auto erreichbar. Auch das historische Auricher Stadtzentrum mit seiner charmanten Fußgängerzone, gemütlichen Cafés, Restaurants und vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten ist nur einen Katzensprung entfernt.

Die Stadt Aurich bietet nicht nur eine hervorragende Infrastruktur, sondern auch ein vielseitiges Freizeit- und Erholungsangebot: Ob entspannte Spaziergänge entlang des Ems-Jade-Kanals, sportliche Aktivitäten im Energie-Erlebnis-Zentrum (EEZ) oder Badespaß im De Baalje Freizeit- und Erlebnisbad – hier kommt jeder auf seine Kosten. Auch für Fahrradfahrer und Naturfreunde ist die Umgebung mit ihren weitläufigen Rad- und Wanderwegen ein wahres Paradies.

Dank der zentralen Lage in Ostfriesland sind auch die Küstenorte wie Norden-Norddeich, Greetsiel oder Neuharlingersiel schnell erreichbar – ideal für Tagesausflüge ans Meer. Die Städte Emden, Leer und Wittmund sind ebenfalls gut angebunden und erweitern die Möglichkeiten für Arbeit, Bildung und Kultur.

Sonstiges

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Haus und Projekt GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.